Rahmenbedingungen

Ich besitze den Fachkundenachweis in Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und biete in diesem Verfahren sowohl Einzel- als auch Gruppentherapie an.
Die Kosten einer Psychotherapie in diesem Richtlinienverfahren werden von allen Gesetzlichen Krankenkassen, der Beihilfe und den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen, eine Überweisung des Hausarztes ist nicht notwendig. Lediglich die Krankenkassenkarte ist zum ersten Termin und anschließend zu jedem Quartalsbeginn mitzubringen.

Vor dem Beginn einer Therapie können Sie bzw. ihr Kind Psychotherapeutische Sprechstunden bzw. Probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen, in denen festgestellt werden soll, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt und eine Therapie bei mir gewünscht ist. Für den Therapieantrag ist ein Konsiliarbericht des Haus- oder Kinderarztes notwendig. Dieser stellt fest, dass für die vorliegenden Symptome körperliche Ursachen ausgeschlossen werden können.

Ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut darf Patienten im Alter von 0-20 Jahre behandeln, eine vor dem 21. Lebensjahr begonnene Therapie kann jedoch über den 21. Geburtstag hinaus fortgesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer:

https://www.bptk.de/patienten/einfuehrung.html